THW Anfordern
Die Einheiten des THW
Der Technische Zug: Gleichbleibend berechenbare Größe
Der Technische Zug (TZ) ist die Basiseinheit des THW.
Jeder Ortsverband hat mindestens einen TZ. Als Kern gehören zum TZ in
allen Ortsverbänden ein Zugtrupp und zwei Bergungsgruppen. Sie haben die
Aufgabe, zu retten und zu bergen, Sicherungs- und leichte Räumarbeiten
vorzunehmen und allgemeine Technische Hilfe zu leisten.
Daneben gehört zum TZ jeweils eine technisch spezialisierte Fachgruppe mit
Aufgaben in den Bereichen:
- Infrastruktur (FGr I)
- Räumen (FGr R)
- Wassergefahren (FGr W)
- Ortung (FGr O)
- Elektroversorgung (FGr E)
- Wasserschaden / Pumpen (FGr WP)
- Trinkwasserversorgung (FGr TW)
- Brückenbau (FGr BrB)
- Ölschaden (FGr Öl)
- Sprengen (FGr SP)
- Beleuchtung (FGr Bel)
- Schnell-Einsatz-Einheiten für Bergungseinsätze im Ausland (SEEBA)
- Schnell-Einsatz-Einheit-Wasserversorgung-Ausland (SEEWA)
Zur internen Führung und Betreuung von THW-Einheiten im Einsatz dienen ggf.
die Fachgruppen
- Führung / Kommunikation (FGr FK)
- Logistik (Log)
Innerhalb des THW-Geschäftsführerbereichs (GFB) ergänzen sich die
einzelnen Ortsverbände so, dass in der Regel das gesamte Spektrum der
THW-Fachgruppen verfügbar ist.
Modulaufbau im Einsatz
Die TZ rücken nicht grundsätzlich in voller Stärke zum Einsatz
aus, sondern sind so aufgebaut, dass sowohl einzelne Trupps und Gruppen als
auch ganze Technische Züge modulartig miteinander kombiniert werden
können. Dies erleichtert es zusätzlich, aufgabenorientiert auf den
Einzelfall abgestimmt und damit wirtschaftlich zu reagieren.
Auf die Anforderung nach einem Schadensereignis wird unmittelbar der
nächstgelegene THW-Ortsverband tätig. Sofern dessen
Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, werden auf GFB-Ebene (regional)
erforderliche Fachgruppen oder ganze Technische Züge beigestellt.
Darüber hinaus kann das THW weitere Einheiten überregional einsetzen,
wenn der Umfang oder die ganz besondere Art der Aufgaben es nötig machen.
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Das THW: flächendeckend spezialisiert
Sie sind bei der Gefahrenabwehr im Einsatzfall darauf angewiesen, die
erforderlichen Kräfte schnell und wirksam heranzuziehen. Bei der Abwehr
von Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen, für Tiere,
Sachwerte oder Produktionsabläufe kommt es auf das kompetente und
rechtzeitige Zusammenwirken der Gefahrenabwehrbehörden und
Hilfeleistungsorganisationen an. Das ist nur möglich, wenn alle
Kräfte miteinander und nicht neben- oder gar gegeneinander arbeiten.
Dazu gehört, dass die Gefahrenabwehrbehörden die einzelnen
Hilfeleistungsorganisationen, ihre Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten
kennen und bei Bedarf unverzüglich zum Einsatzort rufen.
Das THW stellt sich mit dieser Broschüre vor und bietet Ihnen
Informationen darüber an, für welche Einsatzzwecke und auf welchem
Wege es angefordert werden kann. Das Technische Hilfswerk ist nach der
Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern errichtet und
bundesweit mit dem Ziel umstrukturiert worden, die
Unterstützungsmöglichkeiten für die Gefahrenabwehr zu
verbessern.
Die Basis der Tätigkeit des THW bilden die Ortsverbände. Jeder
THW-Ortsverband (OV) verfügt mindestens über einen Technischen Zug
(TZ), in Großstädten über mehrere. Der TZ besteht aus
Komponenten für Rettung, Bergung und Technische Hilfe, insbesondere im
Infrastrukturbereich.
Was sich hinter den Begriffen ,,Technischer Zug'' oder ,,Fachgruppe'' im
einzelnen verbirgt, und vieles mehr erklärt diese Broschüre auf den
Folgeseiten.
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Der Aufbau des THW
Wenn Sie Verstärkung brauchen - viel Verstärkung, weil ihre eigenen
Kräfte quantitativ nicht ausreichen, oder sehr spezielle Verstärkung,
weil ungewöhnliche Aufgaben zu lösen sind, kann das THW in vielen
Fällen wirksam helfen.
Das THW hat einen strukturellen Vorteil in die Wiege gelegt bekommen: Es ist
bundesweit einheitlich organisiert. Dadurch verhallt der Ruf nach
Verstärkung durch das THW nicht an Kommunal- oder Ländergrenzen.
Gleichzeitig kann der nächstgelegene THW-Ortsverband sowohl schnell mit
ersten Einsatzkräften Hilfe leisten als auch Spezialausstattung und
Verstärkungskräfte überörtlich heranführen. Im
Vorfeld bietet die THW-Struktur Ansprechpartner auf örtlicher, regionaler,
Landes- und Bundesebene.
Örtlich vertritt der THW-Ortsbeauftragte die Bundesbehörde THW.
Er ist wie seine Helfer im THW-Ortsverband ehrenamtlich tätig. Die
einzelnen Einheiten des THW - Technische Züge mit spezialisierten
Fachgruppen - sind Bestandteil der Ortsverbände.
Ansprechpartner auf allen Ebenen
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Durchschnittlich zehn Ortsverbände sind zu einem
THW-Geschäftsführerbereich (GFB) zusammengefasst, der wiederum wie
ein großer Ortsverband zusammenwirkt. Unter dem Dach der
THW-Geschäftsstelle leisten hauptamtliche Mitarbeiter vor allem
Koordinations- und Verwaltungsarbeit. Sie sorgen z. B. dafür, dass bei
Bedarf auch Einheiten anderer Ortsverbände herangeführt werden. Der
THW-Geschäftsführer ist Ansprechpartner für alle Behörden
und Stellen oberhalb der kommunalen Ebene.
Acht THW-Landes- bzw. Länderverbände sind die Ansprechpartner der
obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer
Organisationen und Stellen.
Der Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat mit der
THW-Leitung seinen Sitz in Bonn. Er ist verantwortlich für bundesweit 44.00
aktive THW-Helfer, 17.000 Reserve- und 10.000 Junghelfer sowie für 845
hauptamtliche Mitarbeiter. Wer Kräfte des THW anfordern will, braucht nur
den nächstgelegenen THW-Ortsverband oder die THW-Geschäftsstelle zu
kennen. Sie eröffnen den Zugang zu dem ,,technischen Baukasten'' des THW,
der für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit
fachkundigen Helfern bereithält.
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Das THW in der Gefahrenabwehr
Für die tägliche Gefahrenabwehr und auch alle gar nicht
allt&auuml;glichen Katastrophenfälle treffen die Länder und Kommunen
Vorsorge. Nur der Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall ist dem
Bund vorbehalten. Wie Länder und Kommunen für ihren Bereich,
unterhält auch der Bund ein eigenes Hilfeleistungspotential. In diesem
miteinander verwobenen Gefahrenabwehrsystem des Bundes und der Länder hat
das THW seinen festen Platz.
Aufgaben
Das THW-Helferrechtsgesetz weist dem THW drei gleichwertige Aufgaben zu:
Technische Hilfe
- im Zivilschutz
- in der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland
- bei der Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen Stellen. (Diese
Unterstützungsleistung erfolgt auf dem Wege der Amtshilfe)
Fachliche Abgrenzung
Feuerwehren und andere Organisationen verfügen über örtlich
unterschiedliche Möglichkeiten. Manche große Berufsfeuerwehr etwa
bewältigt mit ihren Mitteln ,,nebenbei'' Schadenslagen, die andere Wehren
auch mit Unterstützung aus Nachbarorten vor große Probleme stellen.
Dementsprechend ist auch der Bedarf an Unterstützung durch das THW
regional unterschiedlich. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn mit
umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder absehbar ist,
dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nehmen
wird.
Das THW kommt im Regelfall nicht so schnell zum Einsatzort wie etwa die
Feuerwehr. Wegen seiner weitaus geringeren Einsatzhäufigkeit muss es aber
auch nicht so schnell wieder für den nächsten Notfall bereitstehen
wie z.B. die Feuerwehr. Genau deswegen hat das THW im Einsatz einen langen
Atem. Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden
oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene
Aufgaben, die es hinsichtlich der Führung, Taktik, Technik und Logistik
eigenständig öst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in
Großschadenslagen sein Potential angepasst an die Führungsstruktur
des Bedarfsträgers ein.
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Grundsätze für den Einsatz
Unterstützung der Feuerwehr
Einen Schlussstrich unter manches Konkurrenzdenken im Katastrophenschutz zu
ziehen, ist eines der Ziele der Neuordnung gewesen. Strukturen und Aufgaben
des THW sind nun klar. Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in
der friedensmäßigen Gefahrenabwehr in Deutschland. Das THW kann in
diesem Aufgabenbereich nur ergänzend auf Anforderung der für die
Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder
herangezogen werden. Dies ist der Fall, wenn personelle oder sachliche
Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden.
Überall dort, wo Menschen sich um ein gutes Verhältnis miteinander
bemühen, funktioniert das auch.
Wer führt den Einsatz
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen
Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge.
Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das
Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die
Verantwortung für die Durchführung der Ma&zlig;nahmen. Das THW ist
gut darauf vorbereitet, sein Einsatzpotential optimal einzusetzen - sowohl in
weniger spektakulären Fällen als auch bei Großschadenslagen.
Die THW-Einheiten werden immer angepasst an die Führungsstruktur der
zuständigen Behörde oder Stelle geführt und eingesetzt.
In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch
auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW auch eine eigene
Führungsstelle einrichtet (z.B. bei Übertragung eines eigenen
Einsatzabschnittes an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes
Verbindungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr
zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung
seiner eigenen Einheiten nimmt das THW nach Auftragsvorgabe in eigener
Verantwortlichkeit wahr.
Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf
örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden
in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung
über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert ggf.
überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an.
Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen bzw.
Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als regionaler
Ebene der Behörde THW anfordern.
Grundsätze für den Einsatz des THW
Für die Führung des THW im Einsatz sind folgende Grundsätze von
besonderer Bedeutung:
Immer dann,
- wenn ein Bedarfsträger das THW anfordert / einsetzt,
- dieser Bedarfsträger über eine taktische Führungsstruktur
verfügt,
wird das THW unterstellt und ordnet sich grundsätzlich mit seinen
Einheiten / Teileinheiten in die Führungsstruktur des
Bedarfsträgers ein.
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Kosten und Abrechnung
Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wieviel bezahlt,
ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur
erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde
abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW aus
diesem konkreten Anlass direkt entstanden sind, also keine
Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten etc. Die Abrechnungsrichtlinie des
THW bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten
der Rechnung. Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass
bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger
als der Anforderer zahlungspflichtig werden:
,,...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die
Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so
sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die
zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden
Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von
Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf
Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte
kostenpflichtig...
(§6 THW-Abrechnungsrichtlinie)
Kein starres Verhalten
In der praktischen Arbeit kann der THW-Geschäftsführer somit seine
Partner in der Gefahrenabwehr in der Regel von Erstattungsansprüchen des
THW freihalten. Wenn ,,die Natur der Verursacher'' eines
großflächigen Schadens ist (wie z.B. bei Hochwasser oder Sturm),
dann kann die betroffene Gebietskörperschaft der Rechnungsadressat sein.
Aber in solchen Situationen werden Sie oder der Verantwortliche sicherlich erst
der Bevölkerung helfen und später mit dem
THW-Geschäftsführer die Kostenfrage klären.
Ihr THW-Geschäftsführer oder -Ortsverband nennt Ihnen gern auch die
gültigen Kostensätze, insbesondere für spezielles Gerät,
das in Ihrem Bereich immer wieder gebraucht werden könnte.
Der Vollständigkeit halber sei noch ein Weg der
Kostenermäßigung genannt, den Sie vielleicht schon kennen. Dieser
kommt unter eng gefassten Voraussetzungen in Frage, wenn das THW an der
Einsatztätigkeit ein Ausbildungsinteresse hat.
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