...helfen im Team
 














 


THW Anfordern

Themen:
Die Einheiten des THW
THW flächendeckend spezialisiert
Aufbau des THW
Platz des THW in der Gefahrenabwehr
Grundsätze für den Einsatz
Kosten und Abrechnung

Die Einheiten des THW

Der Technische Zug: Gleichbleibend berechenbare Größe
Der Technische Zug (TZ) ist die Basiseinheit des THW.
Jeder Ortsverband hat mindestens einen TZ. Als Kern gehören zum TZ in allen Ortsverbänden ein Zugtrupp und zwei Bergungsgruppen. Sie haben die Aufgabe, zu retten und zu bergen, Sicherungs- und leichte Räumarbeiten vorzunehmen und allgemeine Technische Hilfe zu leisten.

Daneben gehört zum TZ jeweils eine technisch spezialisierte Fachgruppe mit Aufgaben in den Bereichen:

  • Infrastruktur (FGr I)
  • Räumen (FGr R)
  • Wassergefahren (FGr W)
  • Ortung (FGr O)
  • Elektroversorgung (FGr E)
  • Wasserschaden / Pumpen (FGr WP)
  • Trinkwasserversorgung (FGr TW)
  • Brückenbau (FGr BrB)
  • Ölschaden (FGr Öl)
  • Sprengen (FGr SP)
  • Beleuchtung (FGr Bel)
  • Schnell-Einsatz-Einheiten für Bergungseinsätze im Ausland (SEEBA)
  • Schnell-Einsatz-Einheit-Wasserversorgung-Ausland (SEEWA)
Zur internen Führung und Betreuung von THW-Einheiten im Einsatz dienen ggf. die Fachgruppen
  • Führung / Kommunikation (FGr FK)
  • Logistik (Log)
Innerhalb des THW-Geschäftsführerbereichs (GFB) ergänzen sich die einzelnen Ortsverbände so, dass in der Regel das gesamte Spektrum der THW-Fachgruppen verfügbar ist.

Modulaufbau im Einsatz
Die TZ rücken nicht grundsätzlich in voller Stärke zum Einsatz aus, sondern sind so aufgebaut, dass sowohl einzelne Trupps und Gruppen als auch ganze Technische Züge modulartig miteinander kombiniert werden können. Dies erleichtert es zusätzlich, aufgabenorientiert auf den Einzelfall abgestimmt und damit wirtschaftlich zu reagieren.

Auf die Anforderung nach einem Schadensereignis wird unmittelbar der nächstgelegene THW-Ortsverband tätig. Sofern dessen Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, werden auf GFB-Ebene (regional) erforderliche Fachgruppen oder ganze Technische Züge beigestellt. Darüber hinaus kann das THW weitere Einheiten überregional einsetzen, wenn der Umfang oder die ganz besondere Art der Aufgaben es nötig machen.

...nach oben

Das THW: flächendeckend spezialisiert

Sie sind bei der Gefahrenabwehr im Einsatzfall darauf angewiesen, die erforderlichen Kräfte schnell und wirksam heranzuziehen. Bei der Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen, für Tiere, Sachwerte oder Produktionsabläufe kommt es auf das kompetente und rechtzeitige Zusammenwirken der Gefahrenabwehrbehörden und Hilfeleistungsorganisationen an. Das ist nur möglich, wenn alle Kräfte miteinander und nicht neben- oder gar gegeneinander arbeiten. Dazu gehört, dass die Gefahrenabwehrbehörden die einzelnen Hilfeleistungsorganisationen, ihre Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten kennen und bei Bedarf unverzüglich zum Einsatzort rufen.

Das THW stellt sich mit dieser Broschüre vor und bietet Ihnen Informationen darüber an, für welche Einsatzzwecke und auf welchem Wege es angefordert werden kann. Das Technische Hilfswerk ist nach der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern errichtet und bundesweit mit dem Ziel umstrukturiert worden, die Unterstützungsmöglichkeiten für die Gefahrenabwehr zu verbessern.

Die Basis der Tätigkeit des THW bilden die Ortsverbände. Jeder THW-Ortsverband (OV) verfügt mindestens über einen Technischen Zug (TZ), in Großstädten über mehrere. Der TZ besteht aus Komponenten für Rettung, Bergung und Technische Hilfe, insbesondere im Infrastrukturbereich.

Was sich hinter den Begriffen ,,Technischer Zug'' oder ,,Fachgruppe'' im einzelnen verbirgt, und vieles mehr erklärt diese Broschüre auf den Folgeseiten.

...nach oben

Der Aufbau des THW

Wenn Sie Verstärkung brauchen - viel Verstärkung, weil ihre eigenen Kräfte quantitativ nicht ausreichen, oder sehr spezielle Verstärkung, weil ungewöhnliche Aufgaben zu lösen sind, kann das THW in vielen Fällen wirksam helfen.

Das THW hat einen strukturellen Vorteil in die Wiege gelegt bekommen: Es ist bundesweit einheitlich organisiert. Dadurch verhallt der Ruf nach Verstärkung durch das THW nicht an Kommunal- oder Ländergrenzen. Gleichzeitig kann der nächstgelegene THW-Ortsverband sowohl schnell mit ersten Einsatzkräften Hilfe leisten als auch Spezialausstattung und Verstärkungskräfte überörtlich heranführen. Im Vorfeld bietet die THW-Struktur Ansprechpartner auf örtlicher, regionaler, Landes- und Bundesebene.

Örtlich vertritt der THW-Ortsbeauftragte die Bundesbehörde THW. Er ist wie seine Helfer im THW-Ortsverband ehrenamtlich tätig. Die einzelnen Einheiten des THW - Technische Züge mit spezialisierten Fachgruppen - sind Bestandteil der Ortsverbände.

Ansprechpartner auf allen Ebenen

Durchschnittlich zehn Ortsverbände sind zu einem THW-Geschäftsführerbereich (GFB) zusammengefasst, der wiederum wie ein großer Ortsverband zusammenwirkt. Unter dem Dach der THW-Geschäftsstelle leisten hauptamtliche Mitarbeiter vor allem Koordinations- und Verwaltungsarbeit. Sie sorgen z. B. dafür, dass bei Bedarf auch Einheiten anderer Ortsverbände herangeführt werden. Der THW-Geschäftsführer ist Ansprechpartner für alle Behörden und Stellen oberhalb der kommunalen Ebene.

Acht THW-Landes- bzw. Länderverbände sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen.

Der Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat mit der THW-Leitung seinen Sitz in Bonn. Er ist verantwortlich für bundesweit 44.00 aktive THW-Helfer, 17.000 Reserve- und 10.000 Junghelfer sowie für 845 hauptamtliche Mitarbeiter. Wer Kräfte des THW anfordern will, braucht nur den nächstgelegenen THW-Ortsverband oder die THW-Geschäftsstelle zu kennen. Sie eröffnen den Zugang zu dem ,,technischen Baukasten'' des THW, der für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Helfern bereithält.

...nach oben

Das THW in der Gefahrenabwehr

Für die tägliche Gefahrenabwehr und auch alle gar nicht allt&auuml;glichen Katastrophenfälle treffen die Länder und Kommunen Vorsorge. Nur der Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall ist dem Bund vorbehalten. Wie Länder und Kommunen für ihren Bereich, unterhält auch der Bund ein eigenes Hilfeleistungspotential. In diesem miteinander verwobenen Gefahrenabwehrsystem des Bundes und der Länder hat das THW seinen festen Platz.

Aufgaben
Das THW-Helferrechtsgesetz weist dem THW drei gleichwertige Aufgaben zu:
Technische Hilfe

  • im Zivilschutz
  • in der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland
  • bei der Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen Stellen. (Diese Unterstützungsleistung erfolgt auf dem Wege der Amtshilfe)

Fachliche Abgrenzung
Feuerwehren und andere Organisationen verfügen über örtlich unterschiedliche Möglichkeiten. Manche große Berufsfeuerwehr etwa bewältigt mit ihren Mitteln ,,nebenbei'' Schadenslagen, die andere Wehren auch mit Unterstützung aus Nachbarorten vor große Probleme stellen. Dementsprechend ist auch der Bedarf an Unterstützung durch das THW regional unterschiedlich. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder absehbar ist, dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Das THW kommt im Regelfall nicht so schnell zum Einsatzort wie etwa die Feuerwehr. Wegen seiner weitaus geringeren Einsatzhäufigkeit muss es aber auch nicht so schnell wieder für den nächsten Notfall bereitstehen wie z.B. die Feuerwehr. Genau deswegen hat das THW im Einsatz einen langen Atem. Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene Aufgaben, die es hinsichtlich der Führung, Taktik, Technik und Logistik eigenständig öst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in Großschadenslagen sein Potential angepasst an die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.

...nach oben

Grundsätze für den Einsatz

Unterstützung der Feuerwehr
Einen Schlussstrich unter manches Konkurrenzdenken im Katastrophenschutz zu ziehen, ist eines der Ziele der Neuordnung gewesen. Strukturen und Aufgaben des THW sind nun klar. Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in der friedensmäßigen Gefahrenabwehr in Deutschland. Das THW kann in diesem Aufgabenbereich nur ergänzend auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies ist der Fall, wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Überall dort, wo Menschen sich um ein gutes Verhältnis miteinander bemühen, funktioniert das auch.

Wer führt den Einsatz
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge.

Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Ma&zlig;nahmen. Das THW ist gut darauf vorbereitet, sein Einsatzpotential optimal einzusetzen - sowohl in weniger spektakulären Fällen als auch bei Großschadenslagen. Die THW-Einheiten werden immer angepasst an die Führungsstruktur der zuständigen Behörde oder Stelle geführt und eingesetzt.

In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW auch eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Verbindungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten nimmt das THW nach Auftragsvorgabe in eigener Verantwortlichkeit wahr.

Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert ggf. überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als regionaler Ebene der Behörde THW anfordern.

Grundsätze für den Einsatz des THW
Für die Führung des THW im Einsatz sind folgende Grundsätze von besonderer Bedeutung:

Immer dann,

  • wenn ein Bedarfsträger das THW anfordert / einsetzt,
  • dieser Bedarfsträger über eine taktische Führungsstruktur verfügt,
wird das THW unterstellt und ordnet sich grundsätzlich mit seinen Einheiten / Teileinheiten in die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.

...nach oben

Kosten und Abrechnung

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wieviel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlass direkt entstanden sind, also keine Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten etc. Die Abrechnungsrichtlinie des THW bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung. Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden:

,,...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig...
(§6 THW-Abrechnungsrichtlinie)

Kein starres Verhalten
In der praktischen Arbeit kann der THW-Geschäftsführer somit seine Partner in der Gefahrenabwehr in der Regel von Erstattungsansprüchen des THW freihalten. Wenn ,,die Natur der Verursacher'' eines großflächigen Schadens ist (wie z.B. bei Hochwasser oder Sturm), dann kann die betroffene Gebietskörperschaft der Rechnungsadressat sein. Aber in solchen Situationen werden Sie oder der Verantwortliche sicherlich erst der Bevölkerung helfen und später mit dem THW-Geschäftsführer die Kostenfrage klären.

Ihr THW-Geschäftsführer oder -Ortsverband nennt Ihnen gern auch die gültigen Kostensätze, insbesondere für spezielles Gerät, das in Ihrem Bereich immer wieder gebraucht werden könnte.

Der Vollständigkeit halber sei noch ein Weg der Kostenermäßigung genannt, den Sie vielleicht schon kennen. Dieser kommt unter eng gefassten Voraussetzungen in Frage, wenn das THW an der Einsatztätigkeit ein Ausbildungsinteresse hat.

...nach oben