Satzung der THW Helfervereinigung OV Bad Aibling e. V.

Unsere Satzung wurde mit Vereinsgründung im Jahr 1990 beschlossen und mit den am 03.06.1993, 19.10.2001, am 13.05.2016 sowie zuletzt am 03.05.2019 gemäß der durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen durch das zuständige Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen.

Weiter wurde mit der Satzungsänderung am 13.05.2016 die Einführung einer Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen. Dieser regelt die Arbeit innerhalb des Vorstands des Vereins.

Diese Satzung stellt die Grundlage der Handlungen und Geschäftsführung des Vereines dar und begründet die Anerkennung als "allgemein besonders Förderungswürdig" durch das Finanzamt Rosenheim seit der Gründung des Vereins.

 

Satzung der THW-Helfervereinigung OV Bad Aibling e. V.