Das THW anfordern...

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wirkt gemäß ihrer Aufgabenzuweisung nach dem

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW-Helferrechtsgesetz)

im Katastrophenschutz mit. (BayKSG Art. 8, Abs. 3)

Nach dem THW-Helferrechtsgesetz §1 (2) leistet das THW technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücken größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (Katastrophenschutzbehörde).

Ein Einsatz des THW in der normalen Gefahrenabwehr der Bundesländer ist von daher auch nur auf Anforderung einer Gemeinde, eines Kreises, der Bezirksregierung oder des Landesinnenministeriums möglich.

Ausnahmen:

  • Einsätze im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei (nicht im Bereich der Gefahrenabwehr), z.B. Ausleuchten eines Tatorts
  • Bei Gefahr im Verzug: Hilfeleistung zur sofortigen Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben oder zum Schutz erheblicher Sachwerte
  • Hilfeleistung nach § 323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung"

Anforderungswege

Zur Anforderung des THW stehen mehrere Wege zur Verfügung und ermöglicht eine ziel- und bedarfsgerechten Einsatz. 

  • Reguläre Anforderung über die ILS des Bedarfsträgers auf normalen Alarmierungsweg (Funkalarmempfänger) 
    • Hier erfolgt die automatische Alarmierung des nächstgelegenen und zuständigen THW-Ortsverbandes oder Spezialgerätes
    • Alarmierung für konkreten Bedarf und möglichst schnelle Unterstützung

  • Anforderung direkt an einen THW-Ortsverband (Bad Aibling / Rosenheim) per Alarm-/Bereitschaftshandy
    • Hier ist ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner ständig erreichbar
    • Möglichkeit zur vorherigen Absprache der Einsatzmöglichkeiten für zielgerichtete Alarmierung

  • Anforderung des Fachberaters/Ansprechpartners THW per Alarm-/Bereitschaftshandy oder über ILS (Funkalarmempfänger)
    • Frühzeitige Einbindung und Abstimmung möglich
    • Zielgerichteter Einsatz einzelner Einheiten oder Spezialgerät wird möglich

  • Anforderung über Geschäftsstelle (Bad Tölz) für überregionale/überörtliche Einsätze
    • Erfolgt automatisch durch den ersten im Einsatz eingebundenen Ortverband entsprechend der Anforderungen und Lageentwicklung

  • Anforderung über Behördenstruktur

(Quellen für Bilder und Texte: THW OV Bad Aibling / THW.de)