Das THW im Landkreis Rosenheim

In der Regel werden die Ortsverbände des Technischen Hilfswerks anhand der Bevölkerungsdichte und im Hinblick auf die größtmögliche Flächendeckung aufgestellt. 

Im ehemaligen Landkreis Bad Aibling sowie Stadt- und Kreis Rosenheim wurden von daher jeweils 1 Ortsverband positioniert, welche auch nach der Kreisreform weiterhin Bestand haben.

Der THW Ortsverband Bad Aibling deckt von daher im "westlichen Landkreis" den Altlandkreis Bad Aibling sowie einen Teil des Altlandkreises Wasserburg ab. Für den "östliche Landkreis" und die Stadt Rosenheim liegt die Zuständigkeit beim THW Ortsverband Rosenheim.

Hierfür sind die Gemeindebereiche als Zuständigkeitsbereiche festgelegt und zugeordnet. Im Einsatzfall erfolgt die "Erstalarmierung" über die Integrierte Leitstelle an den jeweils zuständigen Ortsverband. 

Hiervon unabhängig ist aufgrund der örtlichen Nähe eine gegenseitige Verstärkung jederzeit möglich und es steht im Landkreis Rosenheim ein breites Spektrum der im THW verfügbaren Fachgruppen zur Verfügung. 

Grundsätzlich ist ein THW-Orstverband weder an Gemeinde-, Kreis- oder Landesgrenzen gebunden und kann überregional zum Einsatz kommen. Ebenfalls werden Einsätze im benachbarten und auch fernen Ausland durch speziell ausgebildete HelferInnen aus den Ortsverbänden realisiert.

 

Zuständigkeitsbereiche

Einsatzbereiche THW OV Bad Aibling und THW OV Rosenheim
im Landkreis Rosenheim:

 

 

Zuständigkeitsbereich THW OV Bad Aibling im "westlichen Landkreis":

 

  • Stadt Bad Aibling
  • Gemeinde Feldkirchen-Westerham
  • Markt Bruckmühl
  • Gemeinde Tuntenhausen
  • Gemeinde Großkarolinenfeld
  • Stadt Kolbermoor
  • Gemeinde Bad Feilnbach
  • Gemeinde Albaching
  • Gemeinde Edling
  • Gemeinde Pfaffing
  • Gemeinde Ramerberg
  • Gemeinde Rott am Inn
  • "Rotter Forst Nord" und "Rotter Forst Süd" (gemeindefrei)

Benachbarte THW-Ortsverbände

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