Beitritt in die THW-Helfervereinigung OV Bad Aibling e.V.

Einladung zur Unterstützung des Technischen Hilfswerks (THW)
im Altlandkreis Bad Aibling im Rahmen einer

 

Fördermitgliedschaft

 

Die THW Helfervereinigung OV Bad Aibling e.V. ist eingetragen im Vereinsregister mit Sitz in Bad Aibling.

Der Verein verfolgt gem. der folgenden durch die Satzung festgehaltenen Ziele ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der § 52, 55 und 57 der Abgabenordnung,

  • insbesondere die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung von Menschen, Tieren und Sachgütern in Gefahrenlagen;
  • insbesondere zur Rettung von Menschen aus Lebensgefahr,
    • die Förderung der Jugendpflege und der Jugendarbeit innerhalb des Technischen Hilfswerks (THW).
    • Durchführung von sozialen, humanitären und karitativen Maßnahmen.
    • Finanzierung der Vorhaben, die den oben genannten Zwecken dienen.
    • Beschaffung von Ausstattung und Ausrüstung die den oben genannten Zwecken dienen. 

 

Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine  Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Parteipolitische, rassistische und konfessionelle Bestrebungen des Vereins sind ausgeschlossen.

Die THW-Helfervereinigung OV Bad Aibling e. V. ist nach dem bezeichneten Zweck

Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes“ (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 AO)

gem. dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Rosenheim vom 03.11.2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir sind seit der Vereinsgründung im Jahre 1990 ohne Unterbrechung als allgemein besonders Förderungswürdig anerkannt und berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung für oben genannte Zwecke zugewendet werden, förmliche Spendenbestätigungen auszustellen.

Der Mindest-Jahresbeitrag wurde auf 20,00 Euro festgelegt und kann darüber hinaus in beliebiger Höhe unverbindlich vereinbart und jährlich angepasst werden. Junghelfer sind Beitragsfrei.

Unterstützen Sie die Arbeit des Technischen Hilfswerks OV Bad Aibling durch eine Spende oder der Rücksendung des vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrages an folgende Adresse:

Postanschrift:

THW-Helfervereinigung OV Bad Aibling e. V.
z. H. des Vorsitzenden
Bruckmühler Straße 41
83052 Bruckmühl/Heufeld