Ortsverband (OV)

Der Ortsverband als Dienststelle

Das grundlegende Konzept des THW sieht in der Regel mindestens einen Ortsverband für einen Landkreis und für jede kreisfreie Stadt vor. In Deutschland sind aktuell 668 Ortsverbände aufgestellt, welche in insgesamt 66 Geschäftsstellen und darüber hinaus in 8 Landes- bzw. Länderverbände innerhalb einer Verwaltungs- und Organisationsstruktur zusammengefasst sind. Die THW-Leitung ist in Bonn angesiedelt. 

In den Ortsverbänden sind ausschließlich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tätig und bilden die Wurzel der gesamten THW-Struktur. In den anderen Organisationseinheiten wird hauptamtliches Personal beschäftigt.

Der Ortsverband ist eine eigene Dienstelle (Behörde) und wird durch einen Ortsbeauftragten als ehrenamtlicher Behördenleiter geführt. Er wird vertreten durch den stellvertretenden Ortsbeauftragten, der gleichzeitig auch Leiter des OV-Stabs ist.

Daneben steht ein Technischer Zug mit der Fachgruppe Elektroversorgung als Einsatzeinheit des Ortsverbandes Bad Aibling zur Verfügung.

In der Regel werden die Ortsverbände des Technischen Hilfswerks anhand der Bevölkerungsdichte und im Hinblick auf die größtmögliche Flächendeckung aufgestellt. Im ehemaligen Landkreis Bad Aibling sowie Stadt- und Kreis Rosenheim ist von daher jeweils ein Ortsverband positioniert, welche auch nach der Kreisreform weiterhin Bestand haben.

Aufgaben des Ortsverbandes

Der OV bzw. der OV-Stab hat im Einsatzfall wichtige Koordinierungs- und Unterstützungsfunktionen.

Im Einsatzfall werden in der THW-Struktur ausschließlich organisatorische und administrative Maßnahmen durchgeführt, insbesondere im Rahmen der Aufsichts- und Fürsorgepflicht.

Der/die Ortsbeauftragte (OB) leitet den Ortsverband und ist Dienstvorgesetzte/r aller Helfer/innen und Führungskräfte seines Ortsverbandes.

Ihm/r sind als Potenzial für den Einsatz:

  • der LuK-Stab OV (aus dem OV-Stab hervorgehend)
  • die Fachberater/innen
  • der Technische Zug mit der Fachgruppe Elektroversorugung
    (unter Führung des/r jeweiligen Zugführers/in)


unmittelbar unterstellt. Der/die OB entscheidet bei Alarmierung bzw. Anforderung durch einen Bedarfsträger über die Entsendung der Einheiten und überträgt das Unterstellungsverhältnis auf die Einsatzleitung des Bedarfsträgers. Auch während Einsätzen obliegt ihm eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber den THW-Helfern/innen. Dabei greift er aber keinesfalls in die taktische Führung ein.

Der Ortsverband ist ein wichtiger Bestandteil im THW-System der logistischen "Service-Stationen" bei Einsätzen. Der/die OB ist für alle nicht in der Einsatzstruktur eingesetzten und durch den OV zu betreuenden Kräfte zuständig. Er bedient sich dabei des OV-Stabes, nicht eingesetzter Kräfte und Mittel des OV, sowie zusätzlich unterstellter Kräfte.

Personal/Stärke: 2 / 2 / 6 = 10

Funktions- und Helferübersicht:

  • 1 Ortsbeauftragte/r (OB)
  • 2 Fachberater/innen (FaBe)
  • 7 HelferInnen OV-Stab

Die Anzahl der Helferinnen und Helfer in einem Ortsverband ist von seiner Zusammensetzung abhängig und kann in einem gewissen Rahmen flexibel gestaltet werden.  

Generell im THW wird ein Ortsverband durch den/die Ortsbeauftragte/n geleitet. Diesem unterstehen direkt 2 Fachberater. Unterstützt wird dieser durch einen OV-Stab mit insgesamt 7 HelferInnen.

Im Ortsverband Bad Aibling ist folgende Struktur für die OV-Führung vorhanden:

  • Ortsbeauftragte/r:
    • Stärke 1 / 0 / 0 = 1 He 
  • Fachberater/in:
    • Stärke 0 / 2 / 0 = 2 He 
  • OV-Stab/LuK OV:
    • Stärke 1 / 0 / 6 = 7 He 
     
  • Gesamtstärke Ortsverbandsführung (OV):
    • Stärke 2 / 2 / 6 = 10 He 

Gesamtstärke Ortsverband Bad Aibling nach STAN:

 

OV-Führung:       2 /  2 /   6 = 10 He 
Technischer Zug (TZ-E):        1 /  7 / 23 = 31 He 
Jugendgruppe (JuGr)    10 He 
Grundausbildungsgruppe (GAGr)           keine Soll-Vorgabe 
Alters- und Ehrengruppe (AEGr)   keine Soll-Vorgabe 
    

STAN - Gesamtstärke

 

  3 / 9 / 39 = 51 He 

 

(Quellen für Bilder und Texte: THW OV Bad Aibling / THW.de / Wikipedia.de / THWiki.org)